..wenn der Mitbewerber die Inanspruchnahme der Spitzenstellung aus seinem Goldankaufsumsatz herleitet, jedoch keine Angaben zu Mitbewerbern und deren Goldankaufsumsatz machen kann (OLG Düsseldorf, I-20 U 184/08).
..wenn der Mitbewerber die Inanspruchnahme der Spitzenstellung aus seinem Goldankaufsumsatz herleitet, jedoch keine Angaben zu Mitbewerbern und deren Goldankaufsumsatz machen kann (OLG Düsseldorf, I-20 U 184/08).
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